Betreff: Re: Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Datum: Wed, 02 Oct 2002 12:31:28 +0200 Von: Stefan Pollmeier Firma: ESR Pollmeier GmbH An: "Tuez, Yasemin" Sehr geehrte Frau Tüz, > anliegend zu Ihrer Information ein Kompromissvorschlag der dänischen > EU-Ratspräsidentschaft zum Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit > computerimplementierter Erfindungen, der die Äußerungen verschiedener > Delegationen bei den vorangegangenen Ratsarbeitsgruppensitzungen > aufzugreifen versucht. Der Vorschlag wird bei der nächsten > Arbeitsgruppensitzung am 3. Oktober 2002 diskutiert werden. herzlichen Dank für die Zusendung des Vorschlags. Nach unserer Ansicht löst dieser neue Vorschlag die Probleme des alten Vorschlags nicht. Hier unsere Anmerkungen 2 (a) Diese Definition der "computer-implementierten Erfindung" erlaubt auch weiterhin die Patentierung reiner Software, soweit nicht durch folgende Absätze etwas eingeschränkt. 2 (b) Der "Technische Beitrag" muß auf einem "Gebiet der Technik" liegen, was aber nach Art. 4, 1. keine Einschränkung ist. Der "Technische Beitrag" wird weiter so definiert, daß der Patentanspruch als Ganzes abzüglich dem "state of the art" sogenannte "Technische Merkmale" enthalten muß. Diese Definition stellt _keine_ Anforderungen an Neuheit oder Nicht-Naheliegen der "Technischen Merkmale". Es reicht offensichtlich, wenn der nicht-technische Teil des Anspruchs neu und nicht naheliegend ist. Das heißt, jegliche neu und nicht naheliegende Software wäre patentierbar, wenn irgendwo noch "Technische Merkmale" im Spiel wären. Zum Adobe-Palette-Patent sagte mir mal jemand, daß dort das technische Merkmal z. B. der "sparsame Umgang mit der knappen Ressource Platz auf dem PC-Bildschirm" sein könne. Technische Merkmale dieses (Klein)kalibers lassen sich mit etwas Phantasie (sollen Erfinder ja haben) für jede Software konstruieren. Mit der Definitionsautomatik in Art. 4, 1. wird der Beliebigkeit des Technik-Begriffs zusätzlich Tür und Tor geöffnet. 4 1. Hier werden "computer-implementierte Erfindungen" nach 2 (a) wieder automatisch einem "Gebiet der Technik" zugeordnet. Näheres siehe Kommentare zu 2 (b). 4 2. Hier wird zum einen gesagt, was ein "technischer Beitrag" nicht ist und zum anderen ein "technischer Charakter" und ein "technischer Effekt" von Software gefordert, die Geschäftsmethoden, Algorithmen o. ä. implementiert. Es entsteht der Eindruck, daß "technischer Charakter" und "technischer Effekt" Umschreibungen des "technischer Beitrags" sind, es fehlt aber jegliche klare Definition der Zusammenhänge. 5 1. Der Vorschlag der italienischen Delegation zeigt, daß hier noch etwas unklar ist. 5 2. Hier wird die Patentierbarkeit von auf Datenträgern gespeicherten Computerprogrammprodukten klar eingeführt. Die einzige Einschränkung ist keine, weil jeglicher Softwarebestandteil einer nach der Richtlinie patentierbaren Erfindung auf Datenträger beansprucht werden kann. Da aber nach 2 (b) die Neuheit nur in der Gesamt-Erfindung und nicht in der Software liegen muß könnte nach der hier vorliegenden Definition auch Uralt-Software plötzlich Ansprüche verletzen. Es entsteht der Eindruck, daß im neuen Vorschlag durch häufigere Verwendung des Wortes "technisch" und geschickte, bei flüchtigem Hinsehen einschränkende Bemerkungen der Eindruck einer Einschränkung der Patentierbarkeit erweckt werden soll. Dies hält keiner Prüfung stand. Hauptmangel des dänischen Vorschlags ist, daß jegliche Definition von "Technik" an und für sich weiter fehlt. Unser Statement und unsere Forderungen unter http://www.esr-pollmeier.de/swpat/statement.html werden von dem dänischen Vorschlag nicht berücksichtigt. Auch das Lastenheft in http://swpat.ffii.org/analyse/testsuite/index.de.html und http://swpat.ffii.org/analyse/eurili/ wird in keiner Art und Weise erfüllt. Für Rückfragen und die Mitarbeit zur Schaffung einer praxisgerechten Richtlinie stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Pollmeier -- Dipl.-Ing. Stefan Pollmeier mailto:gl@esr-pollmeier.de ESR Pollmeier GmbH Tel. +49 6167 9306-0 Lindenstr. 20 Fax +49 6167 9306-77 D-64372 Ober-Ramstadt, Germany http://www.esr-pollmeier.de